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   OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00   

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https://dejure.org/2000,9799
OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 3 U 131/00 (https://dejure.org/2000,9799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schmerzensgeldanspruch wegen Tötung des einzigen Sohns?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs bei Tötung eines nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    Aus diesem Grund wird in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 308).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 6 U 37/97

    Durchführung einer Ausschreibung; Wirksamkeit eines, mit einem Konkurrenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    In Abgrenzung zu den Fällen, in denen in der Rechtsprechung ein Schadensersatzanspruch wegen eines Schockschadens zuerkannt wurde (vgl. neben der von den Klägern Bl. 127 f GA zitierten Rechtsprechung auch OLG Celle OLGR 1998, 125; OLG Oldenburg OLGR 1999, 119), ist weiter zu berücksichtigen, dass das von den Klägern erlittene Schockerlebnis zwar psychisch äußerst schmerzhaft, jedoch aufgrund der äußeren Gegebenheiten doch von vergleichsweise geringerer Intensität war.
  • KG, 12.02.1979 - 12 W 289/79

    Anspruch auf Ersatz der Beerdigungskosten durch den Schädiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00
    Der geltend gemachte Erstattungsanspruch ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB ) gerechtfertigt (vgl. hierzu KG VersR 1979, 379 ).
  • OLG Celle, 24.08.2022 - 14 U 22/22

    Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen

    Für die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes müssen konkrete Krankheitssymptome feststellbar sein, die den Rückschluss auf pathologisch fassbare Auswirkungen zulassen (OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 U 131/00, Rn. 33, juris; vgl. Jahnke, Unfalltod und Schadensersatz, 2. Aufl., § 2 Rn. 599 mwN.).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • OLG Celle, 12.05.2021 - 5 U 85/20

    Schadensersatzansprüche des Vaters eines sexuell missbrauchten Kindes; Höhe des

    Während in der früheren Rechtsprechung die Haftung für psychische Beeinträchtigungen deswegen beschränkt war auf Fälle des Miterlebens des Unfalltods naher Angehöriger (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az.: VI ZR 548/12 , Rn. 10, zit. nach juris) oder der Benachrichtigung vom tödlichen Unfall eines Angehörigen ( BGH, Urteil vom 11.05.1971, Az: VI ZR 78/70 , Rn. 7, zit. nach juris), war die Rechtsprechung gerade bei Straftaten zum Nachteil von Angehörigen zurückhaltend (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2000, Az: 3 U 131/00 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2003, Az: 6 W 45/02, zit. bei Bischoff, MDR 2004, 557; für eine Haftung in einem vergleichbaren Fall LG Bonn, Urteil vom 04.03.2008, Az: 3 O 334/06 , juris).

    Der Senat setzt sich jedenfalls in Widerspruch zum Urteil des OLG Koblenz vom 17.10.2000, Az: 3 U 131/00 , juris.

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2005 - 1 U 107/05

    Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall;

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  • OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11

    Voraussetzung Ersatzanspruch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung

    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
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